Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.07.1998 - Ss 283/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15554
OLG Oldenburg, 02.07.1998 - Ss 283/98 (https://dejure.org/1998,15554)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.07.1998 - Ss 283/98 (https://dejure.org/1998,15554)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - Ss 283/98 (https://dejure.org/1998,15554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,15554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 324 Abs. 1 StPO; § 249 StPO
    Beweismittel durch früher ergangene Urteile und Erklärungen von Zeugen; Erforderlichkeit der Verlesung der Urteile im Rahmen der Beweisaufnahme zu Beweiszwecken; Ausreichen des Verlesens des erstinstanzlichen Urteils im Rahmen der Berichterstattung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweismittel durch früher ergangene Urteile und Erklärungen von Zeugen; Erforderlichkeit der Verlesung der Urteile im Rahmen der Beweisaufnahme zu Beweiszwecken; Ausreichen des Verlesens des erstinstanzlichen Urteils im Rahmen der Berichterstattung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.07.1974 - 4 Ss 287/74
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.1998 - Ss 283/98
    Das Urteil der ersten Instanz hätte deshalb nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur erneut - auszugsweise - nach § 249 StPO zu Beweiszwecken verlesen werden müssen (RGSt 61, 287; BayObLGSt 1958, 84, 88; OLG Hamm NJW 1974, 1880 [OLG Hamm 10.07.1974 - 4 Ss 287/74] ; OLG Schleswig SchlHA 1986, 107; KK/Ruß, StPO, 3. Auflage, § 324, Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 43. Auflage, § 324, Rn. 5; KMR/Paulus, § 324, Rn. 5, 9; LR/Gollwitzer, 24. Auflage, § 324, Rn. 21).
  • RG, 07.04.1927 - III 183/27

    Bedeutung und Grenzen der Berichterstattung nach § 324 Abs. 1 StPO. Ist sie ein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.1998 - Ss 283/98
    Das Urteil der ersten Instanz hätte deshalb nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur erneut - auszugsweise - nach § 249 StPO zu Beweiszwecken verlesen werden müssen (RGSt 61, 287; BayObLGSt 1958, 84, 88; OLG Hamm NJW 1974, 1880 [OLG Hamm 10.07.1974 - 4 Ss 287/74] ; OLG Schleswig SchlHA 1986, 107; KK/Ruß, StPO, 3. Auflage, § 324, Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 43. Auflage, § 324, Rn. 5; KMR/Paulus, § 324, Rn. 5, 9; LR/Gollwitzer, 24. Auflage, § 324, Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht